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Auf Grund dieser Zusicherung würden wir in der sofortigen Einschaltung eines für mich kostenpflichtigen Anwaltes
den Versuch sehen, über eine vorgeschobene Beanstandung vorrangig Gewinn durch Kostentreiberei zu erzielen.
Wir sähen uns in diesem Falle veranlasst, den Sachverhalt gerichtlich prüfen zu lassen.
Die ansonsten mögliche schnelle Beseitigung einer eventuellen Störung
würde sich hierdurch unnötig und erheblich verzögern.
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